Gründe für den Ausstieg aus der Musterfeststellungklage gegen VW

Zapfsäule auf Richterhammer
© Gearstd/Shutterstock.com

  1. Die Volkswagen AG rechnet laut verschiedenen Medienberichten mit einem Urteil erst im Jahre 2023. Eine verbraucherfreundliche Entscheidung des OLG Braunschweig vorausgesetzt, ist mit einer solchen Entscheidung – die lediglich mögliche Ansprüche der Verbraucher gegen VW feststellt – erst in vier Jahren zu rechnen. Jedoch fließen nach einem solchen Urteil weder Zahlungen an die Verbraucher noch werden die Fahrzeuge von der Volkswagen AG zurückgenommen.

  2. Damit ist nach einem positiven Urteil für die Verbraucher trotzdem eine jeweilige Einzelklage gegen VW notwendig. Die Musterfeststellungsklage verfolgt lediglich das Ziel, grundsätzlich Ansprüche des Verbrauchers gegen VW festzustellen. Einzelheiten des jeweiligen Fahrzeugkaufs jedes einzelnen Verbrauchers bleiben unberücksichtigt. Damit dieser Geld für seinen „Schummeldiesel“ zurückerhält, wird der Verbraucher daher trotzdem einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen und bei Gericht klagen müssen. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist sodann wieder offen. Geht man davon aus, dass auch in diesen Verfahren sowohl vor dem zuständigen Landgericht als auch Oberlandesgericht geklagt werden muss, können solche Verbraucher, die bis zum voraussichtlichen Ende des Musterfeststellungsklageverfahrens angemeldet bleiben, mit einer für sie positiven Entscheidung unter Umständen gar erst im Jahre 2026 rechnen.

  3. Die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer nimmt aber zugunsten VW in den kommenden Jahren mit jedem Tag und gefahrenen Kilometer weiter zu mit dem Ergebnis, dass sich ein Schadenersatzanspruch des Verbrauchers täglich verringert und schlimmstenfalls bei sehr viel gefahrenen Kilometern gänzlich wegfällt.

  4. Ein weiteres grundsätzliches Manko der Musterfeststellungsklage ist die Tatsache, dass das Verfahren in Braunschweig stattfindet und damit „vor der Tür“ von Volkswagen. Betrachtet man die Rechtsprechung des Landgerichts und Oberlandesgerichts Braunschweig aufmerksam, erkennt man sehr schnell, dass bislang alle Entscheidungen in Braunschweig zugunsten von Volkswagen ausgegangen sind. Insofern besteht eine nicht nur geringe Möglichkeit, dass das OLG Braunschweig auch in diesem Verfahren nach einer langen Verfahrensdauer letztlich für Volkswagen entscheidet.

  5. Entscheidet das OLG Braunschweig dann zugunsten von Volkswagen und wird die Musterfeststellungsklage verloren, haben die bis dahin angemeldeten Verbraucher keine Ansprüche mehr gegen Volkswagen und können ihre Ansprüche auch nicht mehr in einer Einzelklage gegen Volkswagen geltend machen. Sie bleiben dann auf dem „Schummeldiesel“ und dem mit diesem erlittenen Wertverlust sitzen.

Ihre beste Option: Die Einzelklage

Mit Ihrer Anmeldung zur Musterfeststellungsklage haben Sie bislang „alles richtig“ gemacht. Die Verjährung Ihrer Ansprüche wurde gehemmt. Wenn Sie nun aber nicht eine Verfahrensdauer von insgesamt 4-6 Jahren abwarten möchten, sollten Sie die Chance auf eine schnelle und attraktive Entschädigungszahlung im Wege einer Einzelklage nutzen. Diese Einzelklage spart Ihnen Zeit und Geld, da wie beschrieben kein jahrelanger Abzug durch gefahrene Kilometer erfolgt und Ihre Ansprüche individuell verfolgt werden.

Wer sich bereits bei der Musterfeststellungsklage angemeldet hat, kann sich bis zum ersten Verhandlungstag am 2019-09-30 einfach und kostenlos abmelden. Chancen und Umfang einer Schadensersatzzahlung mit einer Einzelklage können Sie vorab kostenlos und unverbindlich bei uns prüfen lassen.

Schreibe einen Kommentar