Widerruf von Autokrediten: Nicht nur geschädigte Dieselfahrer können sich nun von ihren Fahrzeugen trennen

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass bei einer bestehenden Kfz-Finanzierung – insbesondere über die Hausbank des Herstellers oder Verkäufers – die Möglichkeit des Darlehenswiderrufes besteht.

Der Vorteil ist dabei, dass nicht nur der Darlehensvertrag, sondern auch der damit verbundene Kfz-Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Betroffen sind hier nicht nur Diesel, sondern sämtliche Fahrzeuge .

Wenn ein Widerruf möglich ist und Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, geben Sie das Fahrzeug zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhalten Sie die geleisteten Raten und Ihre Anzahlung zurück. Das Darlehen müssen Sie zukünftig nicht mehr bedienen. Wurde das Fahrzeug vor dem 13. Juni 2014 erworben, ist eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Bei einem Kauf ab dem 13. Juni 2014 entfällt zudem womöglich auch die Zahlung einer Nutzungsentschädigung.

Voraussetzung für den Widerruf der Finanzierung ist, dass die Bank Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt bzw. Ihnen nicht alle gesetzlichen Pflichtangaben innerhalb des unterschriebenen Darlehensvertrages mitgeteilt hat.

Fehlerhafte Darlehensverträge bzw. Widerrufsbelehrungen liegen bei zahlreichen Banken vor, die Kfz-Finanzierungen anbieten. Zudem betrifft die Möglichkeit des Widerrufs der Finanzierung wie bereits erwähnt nicht nur Fahrzeuge, die vom „Diesel-Skandal“ betroffen sind, sondern vielmehr sämtliche Fahrzeuge.

Die bisherigen Verfahren beschäftigen sich insbesondere mit einem Verstoß gegen 247 § 6 Abs. 1, Nr. 5 EGBGB a.F. (keine Angabe über das einzuhaltenden Verfahrens bei Kündigung des Vertrags; insbesondere bei einer Kündigung durch den Darlehensnehmer).

Hintergrund ist, dass die Bank verpflichtet ist, den Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehens auf ihm zustehende Kündigungsrechte hinzuweisen. Unterlässt die Bank dies, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Gleiches gilt, wenn sich diese Hinweise beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit außerhalb des eigentlichen Vertrages „versteckt halten“.

Somit bietet sich neben der Prüfung etwaiger Rechte geschädigter Dieselfahrer gegen Hersteller und Verkäufer nun ergänzend auch eine Überprüfung des Darlehensvertrages der finanzierenden Bank im Falle eines finanzierten Autokaufes an.

Und wie bereits oben erwähnt hat die Fehlerhaftigkeit des Darlehensvertrages bzw. dessen Widerrufsbelehrung bei der Finanzierung aller Fahrzeuge (ob Diesel oder nicht) zur Folge, dass der Autokauf rückabgewickelt werden kann.

Gerne prüfen wir auch Deinen Darlehensvertrag, sowie Dein Rechte gegen Hersteller und Verkäufer.

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