Trotz Verjährung – Der VW-Dieselskandal geht weiter, auch bei dem Skandalmotor EA 189!

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 02.03.2021, Az.: 12 U 161/20, im Diesel-Abgasskandal Volkswagen trotz Verjährung zu Schadensersatz verurteilt.

Warum?

§852 BGB verhilft Geschädigten auch nach der eingetretenen Verjährung gem. §195, 199 BGB zu einem sog. Restschadensersatzanspruch. 

Während nach Ansicht des BGH eine Verjährung von Rückabwicklungsansprüchen womöglich schon Ende 2018 eingetreten ist, tritt bei dem sogenannten Restschadensersatzanspruch die Verjährung erst zehn Jahre ab Kauf ein. 

Beim Restschadensersatz geht es um den finanziellen Vorteil, den sich der Schädiger – also VW – durch die Täuschung erschlichen hat.

Wer kann klagen?

Der Anspruch gemäß § 852 BGB kann von allen Käufern eines Neuwagens geltend gemacht werden, wenn seit Kauf nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Die Entscheidung: 

Im entschiedenen Fall hat das Gericht den Restschadensersatzanspruch nach §852 BGB in gleicher Höhe wie bei einem – bereits verjährten – Rückabwicklungsanspruch anerkannt.

Die Folge:

Auch alle Besitzer eines seinerzeit neu von einem Händler des Volkswagenkonzerns oder direkt von Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda gekauften Fahrzeugs können noch heute Ansprüche wegen des manipulierten Motors in ihren Fahrzeugen geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Update aufgespielt wurde oder nicht oder das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde.

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